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Was besagt die DGUV V3

und warum ist  sie notwendig?


Die DGUV Vorschrift 3 ist eine gesetz­liche Unfall­verhütungs­vorschrift, die für die not­wendige Sicher­heit elek­trischer Anlagen und Betriebs­mittel in Unter­nehmen und öffent­lichen Ein­rich­tungen sorgt. Sie sind per Gesetz dazu angehalten, durch regel­mäßige Prüfun­gen elektrischer Geräte und Anlagen die Ein­haltung dieser Vor­schrift nach­zuweisen.

Eine DGUV-V3-Prüfung ist daher auch für Ihren Ver­sicherungs­schutz wichtig: Im Schadens­fall zahlt eine Ver­sicherung nur, wenn eine fach­kundige Prü­fung der Ma­schinen, Anlagen und aller tech­nischen Geräte nach DGUV nach­gewiesen werden kann. Brandschutzversicherungen schließen eine Haftung aus, wenn Ihre Betriebsstätte, oder einzelne Bereiche davon, durch einen Brand zerstört werden, der nachweislich von einem nicht nach DGUV V3 geprüften Elektrogerät verursacht wurde!

Durch eine ordnungsgemäße und rechtssichere Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 schützen Sie sich vor der Haftung bei Unfällen und wirtschaftlichen Schäden, wenn Personen, Anlagen oder Geräte durch ein ungeprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden oder Personen gar zu Tode kommen. Tritt durch ein nicht geprüftes oder nicht ordnungsgemäß geprüftes Gerät ein Schaden auf, so werden die jeweils zuständigen Personen (z. B. Sicherheitsbeauftragte, VEFK, Vorgesetzte, Geschäftsleitung) verantwortlich gemacht und müssen sich vor dem Staatsanwalt verantworten.

Wer darf DGUV V3 durchführen?

Die DGUV Vorschrift 3 Prüfung darf nur von einer den Tech­nischen Regeln für Betriebs­sicherheit (TRBS 1203) befähigten Elektro­fachkraft durch­geführt werden. Außer­dem sind für die Prüfung geeignete Mess- und Prüf­geräte ver­pflichtend zu verwenden. Als gesetzliche Grund­lage dafür dient der § 2 Abs. 6 der BetrSichV (Betriebs­sicherheits­ver­ordnung).

 

  Was wird bei einer DGUV V3 Prüfung geprüft?

Bei einer DGUV-V3 Prüfung müssen generell alle elek­trischen Betriebs­mittel über­prüft werden. Es wird dabei zwischen mehreren Betriebs­mittel­arten unter­schieden.

Es gibt drei unterschiedliche Bereiche, in denen die DGUV Vorschrift 3 zum Tragen kommt.

ortsfeste elektrische Betriebs­mittel

  • fest angeschlossene Gerä­te, die keine trenn­bare Ver­bindung zur Strom­versor­gung auf­weisen.

Unter ortsfesten elektrischen Anlagen versteht man große Maschinen und Betriebsmittel, die nicht leicht zu bewegen bzw. fest mit dem Boden verankert sind. Hierzu kann man also allgemein alle Maschinen zählen, die elektrische Bauelemente besitzen und nicht ohne großen Aufwand von einem Platz zum anderen transportiert werden können. Beispiele hierfür sind Produktionsanlagen, Fertigungszentren, Hebebühnen, Krananlagen sowie z.B. auch große Küchengeräte wie Herd oder Kühlschrank. Auch Klimaanlagen fallen unter ortsfeste Anlagen.

ortsveränder­liche elek­trische Betriebs­mittel

  • Steckdosenleisten, Kaffee­maschinen, Handy-Netz­teile, PCs oder Moni­tore

Als ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel bezeichnet man elektrische Geräte, die während des Betriebs leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können. Dabei können diese stets mit dem Stromkreis verbunden bleiben.

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 nach VDE 0701-0702 wird rechtssicher protokolliert, sofern das Ergebnis keine Mängel oder Defekte aufzeigt. Sollten sich Mängel ergeben, können Sie diese direkt im Anschluss reparieren lassen.

Darunter fallen zum Beispiel elektrische Werkzeuge wie Bohrmaschinen, Schleifmaschinen in Werkstätten oder Baustellen oder auch Verlängerungsleitungen, Haushaltsgeräte und Geräteanschlussleitungen.

stationäre Anlagen

stationäre Anla­gen sind fest an einen Stand­ort ver­baute Geräte, meist zu Pro­duk­tions­zwecken.

Sichtprüfung

Mängel, die dem fach­kundigen Auge auf den ersten Blick auf­fallen, können so ent­deckt und be­seitigt werden. Es handelt sich um eine äußer­liche Be­gut­achtung.

Messprüfung

In der Messprüfung wird getestet, ob alle wichtigen Grenz- und Richt­werte ein­ge­hal­ten werden. (z.B. Schutz­leiter­wider­stand, Be­rührungs­strom, Differenz­strom)

Funktions­prüfung

Dabei werden Geräte und alle für die Arbeits­sicher­heit relevanten Bau­teile wie z.B. Schutz­schalter in aus­ge­wähl­ten Test­szenarien (Kurz­schuss etc.) überprüft.

 

Eine fachkundig durchgeführte Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3 und gibt maximale Sicherheit. Wichtig dabei ist, dass die Prüfungen nach DGUV V3 von einer geschulten Fachkraft vorgenommen und durchgeführt wird. Bei positivem Ergebnis wird die Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DGUV Vorschrift 3, sowie die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach VDE 0701-0702 rechtssicher bescheinigt und mit einem Prüfaufkleber und Prüfprotokoll versehen, das auch der Vorlage bei der Versicherung dient.

Welche Vorteile haben Sie durch die Einhaltung der DGUV V3?

Die DGuV V3 überwacht den tadellosen Zustand ihrer im Betrieb genutzten Arbeitsmittel

Dadurch vermeiden Sie Arbeitsunfälle und verringern die damit direkt oder indirekt verbundenen Kosten (Ausfallzeiten, Neubeschaffung, Reparatur) sowie ihr eigenes Haftungsrisiko. 

 

Verbesserung der Arbeitssicherheit: Die DGUV V3 Prüfung dient dem Schutz der Mitarbeiter und Kunden vor Gefahren durch Stromunfälle. Durch die Prüfung werden schadhafte elektrische Betriebsmittel identifiziert und beseitigt, bevor sie zu einem Unfall führen können.

Einsparungen von Ressourcen: Durch die Prüfung werden schadhafte elektrische Betriebsmittel identifiziert und beseitigt. Diese schadhaften Betriebsmittel können zu erhöhtem Stromverbrauch führen. Beispielsweise kann ein defekter Motor oder eine lose Leitung zu einem höheren Stromverbrauch führen.

Verringerung der Betriebskosten: Stromunfälle können zu Produktionsausfällen. Reparaturkosten und sogar zu Rechtsstreitigkeiten führen. Durch die regelmäßige Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln können Unternehmen diese Risiken minimieren und ihre Betriebskosten senken.

Verbesserung der Produktivität: Unsichere elektrische Betriebsmittel können zu Stress und Ablenkung bei den Mitarbeitern führen. Weiterhin wird die Arbeit erschwert, da die Maschine oder das Gerät nicht so funktioniert, wie sie es soll. Die regelmäßige Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln trägt dazu bei, ein sicheres und produktives Arbeitsumfeld zu schaffen.

Rechtssicherheit und Vermeidung von Haftungsansprüchen: Die DGUV V3 Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften kann es problematisch werden. Eine regelmäßige Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln kann dazu beitragen, die Haftungsrisiken zu minimieren.

Verbesserung des Images: Unternehmen, die sich für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter und Kunden einsetzen, werden von Mitarbeitern, Kunden und Partnern positiv wahrgenommen.

·      Gemeinsame Besprechung der Prüfbereiche

·      Individuelle Prüftermine gemäß Prüffristen

·      Digitale Gefährdungsbeurteilung

·      Geschulte Prüfteams, inkl. Elektrofachkraft

·      Erinnerung an Wiederholungsprüfungen

·      Rechtssichere Dokumentation innerhalb von 48 h


Rechtsgrundlage

für die regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln sind die §§ 3 und 14 der Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 und 1203. Hinzu kommen diverse Unfallverhütungsvorschriften, die Maschinenrichtlinie, das Arbeitsschutzgesetz sowie das Produktsicherheitsgesetz, das festlegt, welche Produkte Arbeitsmittel sind. Unfallverhütungsvorschriften geben nähere Informationen zur Prüfart und zum Prüfrhythmus.
 

Was bedeutet das für Sie?

 

Als Arbeitgeber und Unternehmer sind Sie dafür verant­wortlich, dass Mit­arbeitern und Besuchern keinen arbeits­sicher­heits­tech­nischen Gefahren aus­gesetzt sind.

Der erste Grundsatz der DGUV 3 besagt, dass Sie als Unter­nehmer dafür Sorge zu tragen haben, dass alle im Unter­nehmen vor­handenen elek­trischen Betriebs­mittel und Anlagen fach­gemäß installiert und ge­wartet werden. Er besagt auch, dass eine Instal­lation oder War­tung aus­schließlich von einer Elektro­fach­kraft bzw. unter der Auf­sicht einer Elektro­fachkraft durch­geführt werden darf.

Der zweite Grund­satz der DGUV 3 besagt, dass Sie als Unter­nehmer die Pflicht haben, etwaige Mängel an einem elek­trischen Betriebs­mittel oder einer elek­trischen Anlage unverzüg­lich behe­ben zu lassen.

 

Arbeitsunfälle, Fehlzeiten, wirtschaftliche Risiken bis hin zum Produktionsstillstand: Werden Arbeitsmittel nicht korrekt geprüft, entsteht Gefahr für die Gesundheit von Beschäftigten und auch für den Bestand eines Unternehmens. So selbstverständlich der Einsatz von Maschinen und Geräten auch ist – durch Verschleiß, unsachgemäße Bedienung oder Einwirkungen anderer Maschinen können sicherheitsrelevante Schäden oder Fehlfunktionen auftreten. 

Was können wir für Sie tun?

 

Wissen Sie wirklich genau, in welchem Verschleißzustand Ihre Arbeitsmittel, Geräte, Maschinen und Anlagen sind und wo der "Zahn der Zeit" langsam, aber sicher nagt?  Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßige Prüfungen an den Arbeitsmitteln durchzuführen oder durchführen zu lassen. Vertrauen Sie dabei auf uns. Wie sind Ihr zuverlässiger und kompetenten Partner.

Unser Ziel ist es, Ihrem Unternehmen elektrische Sicherheit zu geben. Wir garantieren mit unseren elektrischen Sicherheitsprüfungen nach DGUV V3 elektrisch sichere Arbeitsplätze, Geräte, Gebäude, Anlagen und Maschinen.

Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service rund um die DGUV V3 Prüfung.

Wir prüfen alle Arten von elektrischen Betriebsmitteln, Anlagen und Maschinen, darunter:

Ortsveränderliche Geräte wie Computer, Monitore, Bohrmaschinen, Werkzeuge und Maschinen

Ortsfeste Anlagen wie Schaltanlagen, Verteiler und Kabel

Wir können somit die Elektroprüfung bei Ihnen im Haus komplett übernehmen - oder Sie dabei unterstützen, diese selbst durchzuführen.

Wir erinnern Sie an die Wiederholungstermine für die jeweiligen elektrischen Geräte und übernehmen auch gerne notwendige Servicearbeiten.

Sie werden von einem unserer Elektromeister betreut, der Ihnen auch zu Betriebszeiten als direkter persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung steht. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Wir, 25 Jahre Elektro- Meisterbetrieb aus dem Ruhrpott, arbeiten wir noch so:

Pünktlich – Verlässlich – Kompetent – bezahlbar/transparent – freundlich/kundenorientiert

 

Als zertifizierter Innungsfachbetrieb im Bereich der Elektroprüfung, sowie der Ausbildung für elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EUP), übernehmen wir für Sie alle gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen (regel­mäßige Prüfun­gen elektrischer Geräte und Anlagen + Dokumentationen, die die Ein­haltung dieser Vor­schriften nach­zuweisen).

Unsere Mitarbeiter sind erfahrene Elektrofachkräfte und verfügen über die erforderliche Qualifikation zur Durchführung der DGUV V3 Prüfung. Wir arbeiten nach den aktuell geltenden Vorschriften und gewährleisten damit die Sicherheit Ihrer elektrischen Betriebsmittel.

Regelmäßig lassen wir uns für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel schulen.

Wir erfassen jedes Gerät mit einem Barcode und pflegen es zusammen mit den Prüfergebnissen in eine Datenbank ein. Haben die elektrischen Geräte, Anlagen und Betriebsmittel die Prüfung bestanden, versehen unsere Prüftechniker sie mit einer Prüfplakette. So wissen Sie als Kunde immer genau, wann die Prüffrist abläuft, und die nächste Elektroprüfung ansteht. Sie erhalten anschließend die komplette Übersicht inklusive aller Prüfprotokolle. Alle DGUV V3-Prüfungen führen wir in 100% Eigenleistung durch.

Wichtig bei der korrekten Durchführung der vorgeschriebenen Prüfungen sind:

  • Erfassung aller prüfbedürftigen Arbeitsmittel

  • Prüfung der Arbeitsmittel (Geräte, Maschinen und Anlagen) vor Ort und Kennzeichnung mit einer entsprechenden Prüfplakette

  • Dokumentation des Prüfungsergebnisses

  • Abschlussgespräch

  • Terminüberwachung für die Folgeprüfungen von

  • Krananlagen, Wand-, Säulen- und Fahrzeuganbaukräne

  • Flurförderfahrzeuge (von 1,2 bis 2,5 t)

  • Leitern, Tritte, z.B. Anlegeleitern, Stehleitern, Rolltritte

  • Rolltore

  • Elektrische Betriebsmittl (DGUV Vorschrift 3 und 4 Prüfungen)

  • Lastaufnahmeeinrichtungen (z.B. Rohrgreifer)

  • Anschlagemittel (z.B. Seile, Ketten, Hebebänder)

  • Tragemittel (z.B. Kranhaken, Traversen)

  • Anbaugeräte

  • Regalanlagen nach DiN EN 15635

Wie oft muss eine DGUV V3 Prüfung stattfinden?

Bis auf einige Ausnahmen gilt bei ortsfesten Betriebs­mitteln (orts­feste Geräte und Anlagen) in der Regel eine wieder­kehrende Prüf­frist von 48 Monaten. Anders sieht es jedoch bei den orts­veränderlichen elek­trischen Betriebs­mitteln aus. Da gelten unter­schiedliche Prüf­fristen, die zwischen 3 und 48 Monaten liegen. Diese können zu­dem je nach tat­sächlich vorliegender Belas­tung verkürzt werden.

 

Wie oft müssen ortsveränderliche Geräte / Arbeitsmittel geprüft werden?

Für die Festlegung der Prüffristen unterscheidet der Betreiber, bei der Prüfung ortsveränderlicher sowie ortsfester elektrischer Betriebsmittel, diverse Parameter, z.B. die unterschiedlichen Arbeitsumgebungen, in denen diese betrieben werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist hierfür maßgebend durchzuführen und bereits vorab und während der Beschaffungsphase zu beginnen.

Hierbei wird z.B. durch die DGUV unterschieden in:

  • elektrische Betriebsmittel in Büros

  • elektrische Betriebsmittel auf Baustellen

  • Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen

Die DGUV Vorschrift 3 legt in den Tabellen 1A und 1B Richtwerte für Prüffristen fest. Je nach Arbeitsumgebung müssen diese jedoch auch verkürzt oder verlängert werden. Auf Baustellen wird z.B. eine Prüffrist von 3 Monaten empfohlen. In Büros oder ähnlichen Bedingungen eine Prüffrist von z.B. 2 Jahren.

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